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Aufschließungsabgabe, Einheitssatz

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt690,00 €

Für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück bzw. für die Erklärung (auch bei einer Grundabteilung) eines Grundstückes zum Bauplatz ist eine Aufschließungsabgabe zu entrichten.

Die Aufschließungsabgabe ist das Produkt aus der Berechnungslänge (Quadratwurzel aus der Fläche des Grundstückes), dem Bauklassenkoeffizienten und dem Einheitssatz.

Der Bauklassenkoeffizient beträgt bei Bauklasse I 1,0 und erhöht sich für jede weitere Bauklasse um 0,25. Die Aufschließungsabgabe stellt einen Beitrag der Grundstückseigentümer zur Erschließung (Straßenerrichtung, Straßenbeleuchtung, Oberflächenentwässerung, Gehsteig) des Grundstückes dar.

Diese Abgabe ist umsatzsteuerfrei.