Startseite > Gemeindeamt > Verwaltung > Gebühren

Hundeabgaben und Hundemarke

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde vom Hundehalter persönlich angemeldet werden.

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Sachkundenachweis 

Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 5 NÖ Hundehaltegesetz ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde) beizubringen.
In diesem Zusammenhang wird auf § 4 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes verwiesen, welcher wie folgt lautet:

"Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten".

Haftpflichtversicherung

Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von € 500.000,– für Personenschäden und € 250.000,– für Sachschäden abgeschlossen hat, aufrechterhält und der Nachweis des Bestandes der Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorgelegt wird.

Kosten

Jahresabgabe pro Hund:

Einmalige Abgabe:

Zuständig

Formulare