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Kanaleinmündungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt20,80 €

Die Kanaleinmündungsabgabe ist für den erstmaligen Anschluss zu entrichten.

Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m² berücksichtigt.
Nicht angeschlossene Gebäude zählen zur unbebauten Fläche.

Eine Ergänzungsabgabe ist dann zu entrichten, wenn sich die Berechnungsfläche ändert (Um- oder Zubau, zusätzliches Geschoss angeschlossen); die Abgabe ergibt sich aus dem Differnzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung.

Zu diesen Beträgen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10%.