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Vergnügungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt14,20 € pro Gerät u. Monat

Für den Betrieb von Spielapparaten ist eine Vergnügungsabgabe zu leisten. Die Abgabe wird nach den aufgestellten Geräten berechnet und enthält keine Umsatzsteuer