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Wasseranschlussabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt10,40 €

Für den erstmaligen Anschluss an die Gemeindewasserleitung ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten.

Wasseranschlussabgabe = Berechnungsfläche x Einheitssatz

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, dass die Hälfte der bebauten Fläche bei Wohngebäuden mit der um 1 erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschoße vervielfacht, in allen anderen Fällen verdoppelt und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m²  berücksichtigt.

Ergänzungsabgabe: Ändert sich die der Berechnung der Wasseranschlussabgabe zu Grunde gelegte Berechnungsfläche für die angeschlossene Liegenschaft, so ist die Wasseranschlussabgabe neu zu berechnen.

Zu den genannten Beträgen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10%.