Meldeauskunft - Adressen

Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Zusätzliche Informationen
  • Rechtsgrundlagen
  • Zum Formular

Allgemeine Informationen

Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.

Voraussetzungen

Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)

Verfahrensablauf

Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen.

Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei

Für die Auskunft

Bundesverwaltungsabgabe:

Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro

Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro

 

Zuständig

 
Kontaktdaten von Christina Komosny
FunktionBürgerservice, Meldeamt
NameChristina Komosny
AmtsgebäudeGemeindeamt
AdresseMarktplatz 6
3034 Maria Anzbach
Telefon+43 2772 52481 10
Faxnummer+43 2772 52481 60
E-Mail (offiziell)christina.komosny@maria-anzbach.at
Büro1.1

 

 
Kontaktdaten von Dagmar Veits
FunktionBürgerservice, Meldeamt
NameDagmar Veits
AmtsgebäudeGemeindeamt
AdresseMarktplatz 6
3034 Maria Anzbach
Telefon+43 2772 52481 13
Faxnummer+43 2772 52481 60
E-Mail (offiziell)meldeamt@maria-anzbach.at
Büro1.1