Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz dieser Person beantragen. Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Infrage kommen beispielsweise Menschen, die begründete Sorge vor Racheakten geltend machen können oder Fälle von Inkognitoadoptionen. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.
Voraussetzungen
Die Gesuchte/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten von der gesuchten Person sind mindestens erforderlich:
- Vor- und Familienname
- Ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse)
Verfahrensablauf
Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen.
Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis
Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei
Für die Auskunft
Bundesverwaltungsabgabe:
Für Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
Für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR): 3,30 Euro