Vergnügungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt15,00 € pro Gerät u. Monat

Für den Betrieb von Spielapparaten ist eine Vergnügungsabgabe zu leisten. Die Abgabe wird nach den aufgestellten Geräten berechnet und enthält keine Umsatzsteuer