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Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
99% der im Versorgungsgebiet der Gemeinde eingebauten Hauswasserzähler haben eine Verrechnungsgröße von 3 m³/h.
Zu diesen Beträgen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 10%.