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Die Marktgemeinde Maria Anzbach gewährt österr. Staatsbürgern mit Hauptwohnsitz in Maria Anzbach eine Förderung der Aufschließungsabgabe. Der Förderungswerber muß nachweislich nach dem 01. Jänner 1996 zur Leistung einer Aufschließungsabgabe für das ggst. Grundstück verpflichtet worden sein. Die Förderung richtet sich nach dem Familienbruttoeinkommen und nach der Größe des Grundstückes. Näheres in den Richtlinien.