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Gemeindezeitung
Anfrage
Formulare
Vor der Errichtung von Gebäuden auf einem Grundstück oder bei der bau rechtlichen Erklärug zum Bauplatz ist eine gemeindliche Aufschließungsabgabe zu entrichten. Diese dient als Beitrag der Grundstückseigentümer zur Infrastruktur (wie Straßen, Beleuchtung und Entwässerung). Alle Details zur Berechnung und zu den Bauklassenkoeffizienten finden Sie in der nachfolgenden Tarifübersicht.
Bei der Errichtung von Bauwerken ist grundsätzlich die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder auf Eigengrund nachzuweisen. Ist die Errichtung auf dem Grundstück im Einzelfall nicht möglich, sieht die Bauordnung eine entsprechende Ausgleichsabgabe vor. Alle Tarife und gesetzlichen Bestimmungen zur Stellplatzablöse finden Sie nachfolgend.