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News im Überblick - Letzte Aktualisierung: 27.01.2021

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Übersicht über die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

Der Lockdown läuft von 26.12.2020 bis 03.02.2021. Während dieser Zeit gelten folgende Regeln:

Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr:

Text im Bild "Corona Virus Info"

Wichtige Ausnahmen:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum 
  • Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
  • Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
  • Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine

Ein Abstand von mindestens 2 Metern gilt:

  • an allen öffentlichen Orten (ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen  
  • in öffentlichen, geschlossenen Räumen; zudem ist ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen; zudem ist eine FFP2-Maske zu tragen
  • am Arbeitsplatz, es sei denn, es können sonstige, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden (z. B. Aufstellen von Plexiglaswänden)

Tragen von FFP2-Masken:

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein: 

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • in Seil- und Zahnradbahnen
  • in allen Kundenbereichen des Handels (sofern geöffnet) sowie in nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
  • auf Märkten (indoor und outdoor)
  • bei Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • in der Gastronomie (sofern geöffnet – z. B. in Betriebskantinen) sowie beim Abholen von Speisen
  • in Beherbergungsbetrieben (sofern geöffnet) in allgemein zugänglichen Bereichen (Lobby, Rezeption); Tragepflicht gilt nicht im Zimmer
  • auch für genesene und geimpfte Personen

Ausgenommen sind: 

  • gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartnerinnen/Kommunikationspartnern während der Kommunikation
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
  • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske tragen.
  • Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztliches Attest notwendig)
  • Schwangere; stattdessen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Nähere Informationen in unserem Artikel "FFP2-Maskenpflicht": http://www.maria-anzbach.at/FFP2-Maskenpflicht

Handel und Dienstleistungen: 

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post etc.
  • Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr.
  • Es gilt dabei die Abstandspflicht von mindestens 2 Metern.
  • Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
  • Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.).

Sport:

  • Die Sporthalle der Marktgemeinde Maria Anzbach bleibt weiterhin geschlossen.
  • Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen),
  • Abstand von mindestens 2 Metern, 10 m2-Regel
  • Seilbahnen sind geöffnet, FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS),
  • Abstand von mindestens 2 Metern z. B. beim Anstellen, 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln

Gastronomie und Beherbergung: 

  • Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten.
  • Hier gilt die Tragepflicht einer FFP2-Maske. Lieferservice ist 24 /7 möglich.
  • Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
  • Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.

Text "Maria Anzbachs Gastronomie"

Folgende Gastronomiebetriebe im Gemeindegebiet bieten Speisen zur Abholung und/oder Lieferung an:

Kaffee-Bistro-Bar „Zur Mühle“
Tel.: +43 664 5049274
Tel.: +43 664 4390880
Geöffnet: Mo, Di, Do, Fr, Sa, So
Bestellung: 9:00 – 14:00
Lieferung: 11:30 – 14:30
Abholung: 11:30 – 15:00
Ab einem Einkaufswert von € 15,- gratis Lieferung (sonst € 2,- Zustellgebühr). Lieferung möglich im Gemeindegebiet von Maria Anzbach. Nur Barzahlung möglich!

Pizzaservice New York
Tel.: +43 2772 51407
Tel.: +43 688 9208112
Täglich geöffnet
Bestellung: 10:30 – 22:00
Lieferung: 10:30 – 22:00
Abholung: 10:30 – 20:00

Schutzhaus am Buchberg
Tel.: +43 2772 51309
Tel.: +43 676 5121372
Geöffnet: Do, Fr, Sa, So
Abholung und Bestellung: 11:00 – 17:00

Dorfcafé
Tel.: +43 676 6266506
Nähere Informationen zu Bestellungen erfragen Sie bitte direkt beim Dorfcafé.

Ämter und Behörden:

Der Parteienverkehr findet im Gemeindeamt zu den gewohnten Zeiten statt.
Diese sind:
Montag: 7:30 - 12 Uhr
Dienstag: 7:30 - 12 und 13 - 19 Uhr
Mittwoch: kein Parteienverkehr
Donnerstag: 7:30 - 12 Uhr
Freitag: 7:30 - 12 Uhr
 
Parteienverkehr
Wenn Sie den Parteienverkehr in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Läuten Sie bei der Glocke am Eingang Hauptstraße, es wird Ihnen geöffnet. Bitte nehmen Sie auch eventuell kleinere Wartezeiten in Kauf, sollten sich bereits mehrere Personen im Gemeindeamt befinden.
 
Schutzmaßnahmen
Im Gemeindeamt ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben, zusätzlich achten Sie bitte auf den notwendigen Sicherheitsabstand zu anderen Personen.
 
Bitte nehmen Sie auch weiterhin von nicht unbedingt notwendigen Besuchen am Gemeindeamt Abstand und kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02772 52481.
Gerne können Sie sich auch schriftlich an uns wenden. Entweder per Mail an info@maria-anzbach.at oder mittels Postkasten beim Eingang Hauptstraße.
 
Postpartner
Der Postpartner hat für Postdienstleistungen weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Seit 3. November findet die Übernahme bzw. Übergabe von Postsendungen nicht mehr im Innenraum, sondern über einen eigens installierten Außenschalter rechts neben dem Eingang Hauptstraße statt.
Reduzieren Sie auch hier den Besuch auf dringend Notwendiges und beachten Sie, dass auch beim Kundenverkehr über das Fenster FFP2-Maskenpflicht besteht!

Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.

Die genauen Regelungen werden vom Bildungsministerium unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage erlassen und kommuniziert: www.bmbwf.gv.at

Kultur und Freizeit

  • Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.
  • Für Bibliotheken ist Click&Collect möglich.
  • Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geschlossen.
  • Die Mediathek Maria Anzbach bleibt während des Lockdowns geschlossen

Services in der Gemeinde während der Corona-Zeit:

Übersicht Telefonnummern des Gemeindeservice

+43 2772 524 81 305 - „Bleiben Sie gesund - wir gehen mit dem Hund“
Wir verstehen, dass Sie nicht hinaus möchten, Ihr Hund versteht's vielleicht nicht. Da können wir helfen!Rufen Sie uns an, unsere Freiwilligen melden sich bei Ihnen und nehmen Ihnen Ihren vierbeinigen Begleiter für einen Spaziergang ab. Das Hundeservice richtet sich aus Sicherheitsgründen nur an jene Hunde, die sich aufgrund einer Quarantäne des Halters zurzeit in Fremdbetreuung befinden.Weiters kann das Angebot bis auf Widerruf gerne auch von Risikogruppen in Anspruch genommen werden.

+43 2772 524 81 300 – Anzbach am Apparat
Wir treffen uns derzeit nicht, aber wir hören nicht auf, miteinander zu reden!
Unsere zwischenmenschlichen Kontakte zu trennen, das schafft kein Virus!!!
Sind Sie alleine? Haben Sie Lust, ein wenig zu plaudern? Rufen Sie unsere Nummer an, wir freuen uns!

+43 650 5796211 - Lieferdienst in Maria Anzbach
Sollten Sie sich in Heimquarantäne befinden oder zu einem gefährdeten Personenkreis gehören und keine Möglichkeit der Versorgung durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde haben, können Sie den Lieferdienst der Zeitbank 55+ Maria Anzbach in Kooperation mit der Marktgemeinde Maria Anzbach einmal pro Woche in Anspruch nehmen.
Bestellungen aus dem Sortiment von Unimarkt und Apotheke Maria Anzbach können montags und donnerstags zwischen 9  und 12 Uhr bei Frau Brachmann unter der +43 650 5796211 aufgegeben werden. Die kontaktlose Zustellung erfolgt am selben Tag und die Bezahlung wird über einen Bankeinzug der Marktgemeinde Maria Anzbach abgewickelt. Ein SEPA-Lastschrift Mandat bei der Marktgemeinde Maria Anzbach ist dabei erforderlich.
Die Höhe der Liefergebühr wurde mit € 1,- festgesetzt.
Wir bitte um Ihr Verständnis, dass die Lieferungen nur innerhalb des Gemeindegebietes erfolgen können!

Abfallentsorgung im Altstoffsammelzentrum Neulengbach:

Wir dürfen darüber informieren, dass das ASZ Neulengbach auch in den kommenden Wochen für alle Müllberechtigten, die eine digitale Zutrittsberechtigung (eCard oder Skarabäus-App) haben, ungeändert offen hat.
Bitte beachten Sie dazu die Hygienebestimmungen, welche bereits am 6. November 2020 veröffentlicht wurden:

  • Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten
  • Ein 2 Meter Mindestabstand zu anderen Personen ist einzuhalten
  • Eine Mund-/Nasenschutzmaske ist zu tragen
  • Die Abfälle sind eigenhändig auszuladen und zu entsorgen
  • Während der Wartezeit soll der eigene PKW nicht verlassen werden
  • Der Aufenthalt muss so kurz wie möglich gehalten werden. Bitte trennen Sie den Abfall bereits zuhause, um die Aufenthaltsdauer zu minimieren
  • Die Einfahrt erfolgt gegebenenfalls nach Einweisung
  • Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, dürfen das ASZ nicht aufsuchen

Es dürfen keine infektiösen Abfälle abgegeben werden!  Beachten Sie dazu den folgenden

Hinweis:
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem SARSCoV-2 kontaminiert sind, kann bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) zugeführt werden.


Wir möchten ebenfalls darauf hinweisen, dass ab Freitag, 1. Januar 2021 durch die Umstellung auf den Skarabäus-Zugang der Zutritt mittels eCard nicht mehr möglich ist.

Die Skarabäus-App ist kostenlos erhältlich über Google Play-Store oder App-Store für iPhones.
Sie benötigen nur Ihre Kundennummer, die Sie auf Ihrer Müllrechnung finden.

Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter:
http://www.skarabaeus-gvustp.at

Möchten Sie die App auf Ihrem Smartphone nicht nutzen, so ist auch der Zutritt mittels Zutrittskarte (€ 10,- Bearbeitungsgbühr) möglich.
Auch diese können Sie unter http://www.skarabaeus-gvustp.at bestellen.

Pro Haushalt sind max. zwei Registrierungen möglich.

Den Mietern, BewohnerInnen von Mehrparteienhäusern und Personen, die keinen Internet-Zugang haben, stehen die Mitarbeiter unseres Gemeindeamtes im Bürgerservice (02772 52481) gerne zur Seite. Sie helfen beim Antrag für Zugangsdaten in der App bzw. bei der Zutrittskarte.
 
Auch die MitarbeiterInnen des GVU St. Pölten stehen unter +43 2742 71117 für Fragen zur Verfügung.

Vorgangsweise_der_N_Abfallwirtschaft.pdf herunterladen (0.6 MB)

Am 16. und 17.1.2021 hat eine kostenlose, bevölkerungsweite Testungen im Gemeindegebiet stattgefunden. 

Nähere Informationen finden Sie im Artikel "Maria Anzbach hat getestet": http://www.maria-anzbach.at/Maria_Anzbach_hat_getestet.

Logo "Weitere Testmöglichkeiten"

Seit 25. Jänner 2021 gibt es in der näheren Umgebung zahlreiche Testmöglichkeiten 

Berufsgruppentestungen

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z. B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrerinnen und Lehrer und Elementarpädagoginnen und -pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen und Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (bei Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Es gilt:

  • Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen.
  • Wer getestet ist, muss einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

Von den Testungen ausgenommen sind:

  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind. Sie müssen am Arbeitsplatz allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Nähere Informationen finden Sie im Artikel "Weitere Testmöglichkeiten": http://www.maria-anzbach.at/Weitere_Testmoeglichkeiten.

Danke für Ihre Mithilfe!

27.01.2021