Kanalgebühren

Kanalgebühren in der Marktgemeinde Maria Anzbach

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage sowie für den erstmaligen Anschluss gelten die nachstehend angeführten Tarife und Bestimmungen. Zu allen Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % hinzu.

Kanalbenützungsgebühr (Einheitssatz Misch- u. Schmutzwasser)

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Für den Schmutzwasseranteil im Misch-, Schmutzwasserkanal oder Trennsystem ist der vom Gemeinderat festgelegte Einheitssatz heranzuziehen.

TarifpositionBetrag (exkl. MWSt.)
Einheitssatz (Misch- u. Schmutzwasser)€ 3,07 / m²

Regelung bei Regenwasser: Werden auch Regenwässer in den Kanal eingeleitet, kommt ein um 10 % höherer Einheitssatz zur Anwendung.

Berechnung: Kanalbenützungsgebühr = Berechnungsfläche × Einheitssatz (+ 10 % USt.)

Kanaleinmündungsabgabe

Die Kanaleinmündungsabgabe ist für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage zu entrichten.

TarifpositionBetrag (exkl. MWSt.)
Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe€ 21,60 / m²
Berechnung: Kanaleinmündungsabgabe = Berechnungsfläche × Einheitssatz (+ 10 % USt.)

Ermittlung der Berechnungsfläche & Sonderbestimmungen

  • Berechnungsfläche: Die Hälfte der bebauten Fläche multipliziert mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße, vermehrt um 15 v. H. der unbebauten Fläche (die unbebaute Fläche wird jedoch nur bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m² berücksichtigt).
  • Nicht angeschlossene Gebäude: Diese zählen zur unbebauten Fläche.
  • Ergänzungsabgabe: Ist zu entrichten, wenn sich die Berechnungsfläche ändert (z. B. durch Um- oder Zubau oder wenn ein zusätzliches Geschoss angeschlossen wird). Die Abgabe ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen der Abgabe für den Bestand nach der Änderung und der Abgabe für den Bestand vor der Änderung.