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Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Für den Schmutzwasseranteil im Misch-, Schmutzwasserkanal oder Trennsystem ist der vom Gemeinderat festgelegte Einheitssatz zur Berechnung heranzuziehen. Werden auch Regenwässer in den Kanal eingeleitet, kommt ein um 10% höherer Einheitssatz zur Anwendung. Kanalbenützungsgebühr = Berechnungsfläche x Einheitssatz.Zu den Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10%