Sehr geehrte Maria Anzbacherinnen und Maria Anzbacher!
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Anzbach hat in seiner Sitzung vom 4. April 2022 beschlossen, das zweckvolle Adresssystem der straßenweisen Hausnummerierung per 1. September 2022 einzuführen. Damit verbunden sind auch einige Anpassungen oder Neubenennungen der Straßen im Gemeindegebiet. Die amtliche Änderung der Adressen wird dabei nach den folgenden Kriterien vorgenommen:
Hausnummern | Liegenschaften werden pro Straße fortlaufend durchnummeriert. Gebäude an der linken Seite einer Straße erhalten eine ungerade Nummer (1, 3, 5,…) und Gebäude an der rechten Seite eine gerade Hausnummer (2, 4, 6,…), jeweils aufsteigend sinngemäß vom Zentrum aus betrachtet. |
Straßenbezeichnungen | Die Namen der einzelnen Straßen werden überwiegend beibehalten. Damit eine Hausnummer in einer Straße aber nur einmal vorkommt, ist es teilweise notwendig, dass einerseits für manche Abschnitte neue Namen vergeben werden oder andererseits bei bestehenden Verläufen Anpassungen durchgeführt werden. In Zukunft werden etwa bei den Straßennamen mögliche Titel und Vornamen der namensgebenden Persönlichkeiten weggelassen, um die Suche in Adressregistern und Navigationssystemen zu vereinfachen. |
Ortsbezeichnungen | Die bisherigen Ortsnamen bleiben unverändert bestehen und sind zukünftig auf der Hausnummerntafel ersichtlich. In den Orten Hof, Furth, Knagg, Oed und Winten sind sie (als ‚Straßenname‘) Teil der offiziellen Adresse, in allen anderen Orten dürfen sie weiterhin als Teil der Anschrift angeführt werden. |
Postleitzahlen | Drei der bisherigen vier Postleitzahlen im Gemeindegebiet werden zusammengefasst. Alle Ortschaften der Marktgemeinde Maria Anzbach (Burgstall, Götzwiesen, Groß Raßberg, Hof, Hofstatt, Klein Weinberg, Knagg, Maria Anzbach, Meierhöfen, Oed, Pameth, Unter Oberndorf und Winten) sind künftig im Bereich der Postleitzahl 3034 Maria Anzbach. Die Ortschaften Furth und Winkl verbleiben im Postleitzahlenbereich 3032 (Die Zuständigkeit liegt in einem anderen Postverteilerzentrum). |
In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2022 wurde über einige Änderungsanträge entschieden. Die beschlossenen Änderungen wurden bereits in den folgenden Listen eingearbeitet:
Adressliste_sortiert_nach_bisheriger_Anschrift.pdf herunterladen (0.57 MB)
Adressliste_sortiert_nach_neuer_Anschrift.pdf herunterladen (0.57 MB)
Fristen und Übergangsphase
Da diese Mitteilung an alle Grundstückseigentümer, Haushalte und sonstige Institutionen in der Gemeinde ergeht, kann es unter Umständen zu Mehrfachzustellungen kommen. Im Herbst 2022 wird jeder Liegenschaft im Gemeindegebiet, die bereits eine Konskriptions-Nummer (= alte Hausnummer) erhalten hatte, eine neue Hausnummerntafel kostenlos zugestellt; diese ist im Bereich des Haus- oder Grundstückseinganges so anzubringen, dass sie von der Straße aus deutlich sichtbar ist. Die alte Hausnummerntafel ist nach Ablauf der Übergangsfrist bitte zu entfernen.
Die Postzustellung erfolgt durch die Post AG sechs Monate lang (bis zum 28.02.2023) auf die alte und die neue Adresse, danach werden Sendungen nur mehr an die neue Adresse zugestellt. Daher bitten wir Sie in Ihrem privaten Bereich um eine zügige Umstellung der Adresse (z.B. Versandhäuser).
Verwenden Sie daher bitte ab 01. September 2022 (aber nicht vorher)
ausschließlich die neue Adresse!
Kosten der Änderungen
Die Änderung einzelner Dokumente sollte nach derzeitiger Informationslage keine Gebühren verursachen. In Einzelfällen kann es jedoch zu Kosten für die Änderung von Drucksorten, Stempeln, Kfz-Beschriftungen, etc. kommen. Insbesondere ist die Änderung der Adresse im Firmenbuch mit Gebühren verbunden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Übernahme der individuellen Änderungskosten durch die Gemeinde nicht erfolgen kann, da ansonsten u.a. das Gebot der Gleichbehandlung verletzt werden würde.
Keine Änderungen notwendig
Folgende Dokumente müssen NICHT geändert werden:
- Führerschein
- Zulassungsschein
- Reisepass bzw. Personalausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
Allgemeine Information für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde
Sie müssen sich am Gemeindeamt der Marktgemeinde Maria Anzbach nicht ummelden. Die Adressänderung im Zentralen Melderegister (ZMR) erfolgt am 01. September 2022 automatisch. Die Ausstellung einer neuen Meldebestätigung aufgrund der Adressänderung ist einmalig pro Person kostenfrei. Wir empfehlen die Ausstellung dieser Bestätigung wegen der kurzen Gültigkeit des Dokuments erst dann zu beantragen, wenn Sie sie tatsächlich benötigen. Eine Ausstellung dauert in der Regel nur wenige Minuten, die Abholung ist ohne Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerbüro des Gemeindeamts möglich.
Verständigungen
Wir haben für Sie eine Liste zusammengestellt, welche Einrichtungen und Organisationen durch die Marktgemeinde Maria Anzbach über die Änderung der Adressen verständigt werden. Weiters haben wir eine Aufstellung über jene Änderungen erstellt, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen. Sie finden die entsprechenden Listen im nachfolgenden Abschnitt.
Für Rückfragen und Hilfestellungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes Maria Anzbach unter 02772/52481 bzw. unter info@maria-anzbach.at gerne zur Verfügung.
Verständigung durch die Gemeinde
Neben gemeindeeigenen Einrichtungen werden folgende Organisationen und Einrichtungen von der Umstellung der Hausnummern verständigt. Eine entsprechende Berücksichtigung wurde hierfür zugesagt:
Zentrales Melderegister (ZMR) | Statistik Austria/AGWR | Kindergarten Maria Anzbach |
Volksschule Maria Anzbach | Mittelschule Altlengbach-Laabental | Mittelschule Eichgraben |
Mittelschule Neulengbach | Musikschulverband Maria Anzbach-Eichgraben | Österreichische Post AG |
A1 – Telekom Austria | Abfallverband St. Pölten (GVU) | Eich- und Vermessungsamt (BEV) |
Gebühren Info Service (GIS) | Finanzamt St. Pölten | Bezirkshauptmannschaft St. Pölten |
Genossenschaften und Wohnbauträger mit Objekten im Gemeindegebiet | Bezirksgericht Neulengbach–Grundbuch (*) | Verein «EMMA» E-Mobilität Maria Anzbach und weitere Vereine im Gemeindegebiet |
NÖ Landesfeuerwehrverband | Rettungsleitstelle Notruf 144 | Freiwillige Feuerwehr Maria Anzbach |
ASBÖ-Rettungsstelle Eichgraben | Feuerwehr-Bezirksalarmzentrale St. Pölten | Freiwillige Feuerwehr Unter Oberndorf |
Rotes Kreuz Neulengbach | Ärzte in Maria Anzbach | Polizeiinspektion Neulengbach |
Caritas / NÖ Hilfswerk / Volkshilfe | Pfarre Maria Anzbach | Kirchenbeitragsstelle Tulln |
EVN / Netz Niederösterreich | Rauchfangkehrer | Mediathek Maria Anzbach |
(*) Im Grundbuch sind zwei Adressen hinterlegt, die Adresse der Liegenschaft und die Wohnadresse der jeweiligen Eigentümer. Die Änderung der Liegenschaftsadresse erfolgt automatisch. Die Änderung der Wohnadresse ist beim zuständigen Grundbuchsgericht mittels Mitteilung jedoch selbst zu veranlassen, eine Vorlage dafür können Sie am Gemeindeamt abholen oder mit nebenstehendem Link downloaden: Grundbuchmitteilung Adressänderung (358 KB) - .PDF
Verständigungen
Wir haben für Sie eine Liste zusammengestellt, welche möglichst viele Bereiche des alltäglichen Lebens abdeckt, die von der Adressänderung betroffen sein könnten. Da es eine Vielzahl von individuellen Kontakten gibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige individuelle Bereiche in der Auflistung fehlen. Beachten Sie, dass Änderungen auch bei nicht angeführten Bereichen und Organisationen ebenfalls bekanntzugeben sind. Entsprechende Änderungen, sofern nötig, sind auch für Ihre Kinder durchzuführen.
Änderungen, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen
Arbeit und Beruf |
Unselbständige Beschäftigung | Unverzügliche Bekanntgabe an den Arbeitgeber (jeweilige Sozialversicherung wird daraufhin vom Arbeitgeber informiert) |
Pension | Pensionsversicherungsanstalt bei Pensionsbezug |
Keine Beschäftigung | AMS (oder jeweiliger Versicherungsträger) |
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Behörden und Gerichte |
laufende Verfahren | bei Gerichtsverfahren, Exekutionen, umwelt- oder wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren oder ähnlichem: die jeweils zuständigen Stellen |
bestehende Bewilligungen | z.B. Jagdkarte, Fischereikarte, Waffenbesitzkarte, oder ähnlichem: die zuständige Abteilung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bzw. der NÖ Landesregierung |
Präsenz-/Zivildienst | Militärkommando bzw. Zivildienstagentur |
Förderstellen | auszahlende Stellen, wie z.B. Wohnbauförderung Land NÖ |
Sonstiges | Erwachsenenvertreter oder sonstige Unterstützungsleistungen (Sozialhilfe) |
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Grundstücke, Wohnung, Energie |
Grundstücke und Gebäude | Grundbesitz: Änderung der Wohnadresse durch Mitteilung beim Grundbuch Geplante oder laufende Sanierung bzw. Neubau: Lieferanten und Vertragspartner |
Energie | EVN / Netz Niederösterreich wird von der Marktgemeinde Maria Anzbach informiert, jedoch eventuell andere Energielieferanten verständigen |
Sonstiges | Förderstellen (z.B. Wohnbauförderung), Darlehensgeber, Dienstleister (z.B. Hausbetreuungen), Lieferanten oder ähnliches |
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Telekommunikation und Medien |
Telefon und Internet | Weitere Anbieter für Mobil- und Festnetztelefonie sowie für Internetdienste |
Onlinedienste | Pay-TV und Streamingdienste wie etwa SKY, NETFLIX, A1-TV, etc. |
Medien | Abonnements von Zeitungen, Magazinen, Online-Abonnements, … |
Sonstiges | Herold, Gelbe Seiten oder ähnliches |
Änderungen, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen
Banken und Versicherungen |
Banken | für Girokonto, Sparkonto, Bankprodukte und Bankdienstleistungen (Sparbücher, Bausparverträge, Aktien- und Anleihedepots, etc.), Online-Banking, Darlehen, … |
Kreditkarten | Kreditkarten-Daten über die jeweilige Bank |
Versicherungen | Versicherungsverträge und Polizzen beim jeweiligen Versicherungsberater |
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Bildung und Kinderbetreuung |
Betreuung, Bildung | Betreuungs- und Bildungseinrichtungen (von Kinderbetreuung bis Universität), sowie private Weiterbildungsanbieter (WIFI, BFI, Volkshochschule oder ähnliches) |
Zuschüsse, Stipendien | zuständige Stellen für Aus- und Weiterbildungsförderungen (Studienbeihilfe) |
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Handel |
Händler und Lieferanten | Kundenkonten/Kundenkarte bei Einzel- und Großhändlern sowie eventuelle (Dauer-) Lieferverträge |
Onlinehandel | Registrierte Kundendaten bei Onlinehändler und Onlineshops |
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Verkehr und Mobilität |
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Öffentlicher Verkehr | Aussteller von Fahrausweisen bzw. Tickets (sofern hier eine Änderung der Adresse erforderlich ist) |
Individualverkehr | Vereinbarungen und Verträge das Fahrzeug betreffend wie z.B. Leasing-verträge, KFZ-Abstellplätze, Serviceverträge, Werkstätten, … |
Sonstiges | Mitgliedschaft bei ÖAMTC, ARBÖ, … |
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Gesundheit |
Ärzte | Weitere Haus- und Fachärzte |
Pflegedienste | Pflegedienste mit privatem Vertrag, wie z.B. Volkshilfe, Hilfswerk, ... |
Bewilligungen | für längerfristige Bewilligungen, wie z.B. Pflegegeldanträge oder bewilligte Kur- und Reha-Aufenthalte |
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Vereine und Interessensvertretungen |
Vereine | Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen (sofern diese in einer anderen Gemeinde sind) |
Interessensvertretungen | Arbeiterkammer, Bezirksbauernkammer, Landwirtschaftskammer, NÖ Bauernbund, AMA, … |
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Änderungen für Selbständige und Unternehmen |
Firmenbuch | Meldepflicht der Adressänderung! Beim schriftlichen Antrag anführen, dass die Änderung aufgrund einer amtlichen Adressumstellung erfolgt. |
Gewerbebehörde | Meldepflicht der Adressänderung! Beim schriftlichen Antrag anführen, dass die Änderung aufgrund einer amtlichen Adressumstellung erfolgt. Bei einer generellen Umstellung durch die Gemeinde entstehen im Normalfall keine Kosten. Die Gewerbebehörde leitet die Adressänderung an folgende Behörden weiter: - Wirtschaftskammer NÖ
- Finanzamt
- Sozialversicherung
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten/Gewerberecht |
Sozialversicherung | Alle, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen den zuständigen Versicherungsträger informieren. Wenn Dienstnehmer mit Wohnsitz in Maria Anzbach beschäftigt werden, müssen die Änderungen der Sozialversicherung mittels Änderungsmeldung (ELDA) mitgeteilt werden. |
Finanzamt | Laut der Plattform „oesterreich.gv.at“ müssen Adressen innerhalb eines Monats unter Angabe der Steuernummer geändert werden. Privatpersonen sind hiervon ausgenommen, da die Änderung über das Zentrale Melderegister automatisch erfolgt. |
Kunden und Lieferanten | alle Kunden- und Lieferantenkontakte |
Sonstiges | Steuerberater, Hinweisschilder, Herold, Gelbe Seiten, diverse Branchenverzeichnisse, Homepage, Plakate, Flyer, Visitenkarten, … |