Neue Adressen im Gemeindegebiet

Veröffentlichungsdatum05.07.2022Lesedauer8 MinutenKategorienInformationen

Sehr geehrte Maria Anzbacherinnen und Maria Anzbacher!

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Maria Anzbach hat in seiner Sitzung vom 4. April 2022 beschlossen, das zweckvolle Adresssystem der straßenweisen Hausnummerierung per 1. September 2022 einzuführen. Damit verbunden sind auch einige Anpassungen oder Neubenennungen der Straßen im Gemeindegebiet. Die amtliche Änderung der Adressen wird dabei nach den folgenden Kriterien vorgenommen:

Hausnummern

Liegenschaften werden pro Straße fortlaufend durchnummeriert. Gebäude an der linken Seite einer Straße erhalten eine ungerade Nummer (1, 3, 5,…) und Gebäude an der rechten Seite eine gerade Hausnummer (2, 4, 6,…), jeweils aufsteigend sinngemäß vom Zentrum aus betrachtet.

Straßenbezeichnungen

Die Namen der einzelnen Straßen werden überwiegend beibehalten. Damit eine Hausnummer in einer Straße aber nur einmal vorkommt, ist es teilweise notwendig, dass einerseits für manche Abschnitte neue Namen vergeben werden oder andererseits bei bestehenden Verläufen Anpassungen durchgeführt werden. In Zukunft werden etwa bei den Straßennamen mögliche Titel und Vornamen der namensgebenden Persönlichkeiten weggelassen, um die Suche in Adressregistern und Navigationssystemen zu vereinfachen.

Ortsbezeichnungen

Die bisherigen Ortsnamen bleiben unverändert bestehen und sind zukünftig auf der Hausnummerntafel ersichtlich. In den Orten Hof, Furth, Knagg, Oed und Winten sind sie (als ‚Straßenname‘) Teil der offiziellen Adresse, in allen anderen Orten dürfen sie weiterhin als Teil der Anschrift angeführt werden.

Postleitzahlen

Drei der bisherigen vier Postleitzahlen im Gemeindegebiet werden zusammengefasst. Alle Ortschaften der Marktgemeinde Maria Anzbach (Burgstall, Götzwiesen, Groß Raßberg, Hof, Hofstatt, Klein Weinberg, Knagg, Maria Anzbach, Meierhöfen, Oed, Pameth, Unter Oberndorf und Winten) sind künftig im Bereich der Postleitzahl 3034 Maria Anzbach. Die Ortschaften Furth und Winkl verbleiben im Postleitzahlenbereich 3032 (Die Zuständigkeit liegt in einem anderen Postverteilerzentrum).

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2022 wurde über einige Änderungsanträge entschieden. Die beschlossenen Änderungen wurden bereits in den folgenden Listen eingearbeitet:

Adressliste_sortiert_nach_bisheriger_Anschrift.pdf herunterladen (0.57 MB)

Adressliste_sortiert_nach_neuer_Anschrift.pdf herunterladen (0.57 MB)

Fristen und Übergangsphase

Da diese Mitteilung an alle Grundstückseigentümer, Haushalte und sonstige Institutionen in der Gemeinde ergeht, kann es unter Umständen zu Mehrfachzustellungen kommen. Im Herbst 2022 wird jeder Liegenschaft im Gemeindegebiet, die bereits eine Konskriptions-Nummer (= alte Hausnummer) erhalten hatte, eine neue Haus­nummerntafel kostenlos zugestellt; diese ist im Bereich des Haus- oder Grundstückseinganges so anzubringen, dass sie von der Straße aus deutlich sichtbar ist. Die alte Hausnummerntafel ist nach Ablauf der Übergangsfrist bitte zu entfernen.

Die Postzustellung erfolgt durch die Post AG sechs Monate lang (bis zum 28.02.2023) auf die alte und die neue Adresse, danach werden Sendungen nur mehr an die neue Adresse zugestellt. Daher bitten wir Sie in Ihrem privaten Bereich um eine zügige Umstellung der Adresse (z.B. Versandhäuser).


Verwenden Sie daher bitte ab 01. September 2022 (aber nicht vorher)
 ausschließlich die neue Adresse!


Kosten der Änderungen

Die Änderung einzelner Dokumente sollte nach derzeitiger Informationslage keine Gebühren verursachen. In Einzelfällen kann es  jedoch zu Kosten für die Änderung von Drucksorten, Stempeln, Kfz-Beschriftungen, etc. kommen. Insbesondere ist die Änderung der Adresse im Firmenbuch mit Gebühren verbunden. Wir bitten um Verständnis, dass eine Übernahme der individuellen Änderungskosten durch die Gemeinde nicht erfolgen kann, da ansonsten u.a. das Gebot der Gleichbehandlung verletzt werden würde.

Keine Änderungen notwendig

Folgende Dokumente müssen NICHT geändert werden:

  • Führerschein
  • Zulassungsschein
  • Reisepass bzw. Personalausweis 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis 
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde

Allgemeine Information für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde

Sie müssen sich am Gemeindeamt der Marktgemeinde Maria Anzbach nicht ummelden. Die Adressänderung im Zentralen Melderegister (ZMR) erfolgt am 01. September 2022 automatisch. Die Ausstellung einer neuen Meldebestätigung aufgrund der Adressänderung ist einmalig pro Person kostenfrei. Wir empfehlen die Ausstellung dieser Bestätigung wegen der kurzen Gültigkeit des Dokuments erst dann zu beantragen, wenn Sie sie tatsächlich benötigen. Eine Ausstellung dauert in der Regel nur wenige Minuten, die Abholung ist ohne Voranmeldung während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerbüro des Gemeindeamts möglich.

Verständigungen

Wir haben für Sie eine Liste zusammengestellt, welche Einrichtungen und Organisationen durch die Marktgemeinde Maria Anzbach über die Änderung der Adressen verständigt werden. Weiters haben wir eine Aufstellung über jene Änderungen erstellt, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen. Sie finden die entsprechenden Listen im nachfolgenden Abschnitt.

Für Rückfragen und Hilfestellungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes Maria Anzbach unter 02772/52481 bzw. unter info@maria-anzbach.at gerne zur Verfügung.


Verständigung durch die Gemeinde

Neben gemeindeeigenen Einrichtungen werden folgende Organisationen und Einrichtungen von der Umstellung der Hausnummern verständigt. Eine entsprechende Berücksichtigung wurde hierfür zugesagt:

Zentrales Melderegister (ZMR)

Statistik Austria/AGWR

Kindergarten Maria Anzbach

Volksschule Maria Anzbach

Mittelschule Altlengbach-Laabental

Mittelschule Eichgraben

Mittelschule Neulengbach

Musikschulverband Maria Anzbach-Eichgraben

Österreichische Post AG

A1 – Telekom Austria

Abfallverband St. Pölten (GVU)

Eich- und Vermessungsamt (BEV)

Gebühren Info Service (GIS) 

Finanzamt St. Pölten

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten

Genossenschaften und Wohnbauträger mit Objekten im Gemeindegebiet

Bezirksgericht Neulengbach–Grundbuch (*)

Verein «EMMA» E-Mobilität Maria Anzbach und weitere Vereine im Gemeindegebiet

NÖ Landesfeuerwehrverband

Rettungsleitstelle Notruf 144

Freiwillige Feuerwehr Maria Anzbach

ASBÖ-Rettungsstelle Eichgraben

Feuerwehr-Bezirksalarmzentrale St. Pölten

Freiwillige Feuerwehr Unter Oberndorf 

Rotes Kreuz Neulengbach

Ärzte in Maria Anzbach

Polizeiinspektion Neulengbach

Caritas / NÖ Hilfswerk / Volkshilfe

Pfarre Maria Anzbach

Kirchenbeitragsstelle Tulln

EVN / Netz Niederösterreich

Rauchfangkehrer 

Mediathek Maria Anzbach


(*) Im Grundbuch sind zwei Adressen hinterlegt, die Adresse der Liegenschaft und die Wohnadresse der jeweiligen Eigentümer. Die Änderung der Liegenschaftsadresse erfolgt automatisch. Die Änderung der Wohnadresse ist beim zuständigen Grundbuchsgericht mittels Mitteilung jedoch selbst zu veranlassen, eine Vorlage dafür können Sie am Gemeindeamt abholen oder mit nebenstehendem Link downloaden: Grundbuchmitteilung Adressänderung (358 KB) - .PDF

Verständigungen

Wir haben für Sie eine Liste zusammengestellt, welche möglichst viele Bereiche des alltäglichen Lebens abdeckt, die von der Adressänderung betroffen sein könnten. Da es eine Vielzahl von individuellen Kontakten gibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass etwaige individuelle Bereiche in der Auflistung fehlen. Beachten Sie, dass Änderungen auch bei nicht angeführten Bereichen und Organisationen ebenfalls bekanntzugeben sind. Entsprechende Änderungen, sofern nötig, sind auch für Ihre Kinder durchzuführen.


Änderungen, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen


Arbeit und Beruf

Unselbständige Beschäftigung

Unverzügliche Bekanntgabe an den Arbeitgeber

(jeweilige Sozialversicherung wird daraufhin vom Arbeitgeber informiert)

Pension

Pensionsversicherungsanstalt bei Pensionsbezug

Keine Beschäftigung

AMS (oder jeweiliger Versicherungsträger)



Behörden und Gerichte

laufende Verfahren

bei Gerichtsverfahren, Exekutionen, umwelt- oder wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren oder ähnlichem: die jeweils zuständigen Stellen

bestehende Bewilligungen

z.B. Jagdkarte, Fischereikarte, Waffenbesitzkarte, oder ähnlichem: die zuständige Abteilung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bzw. der NÖ Landesregierung

Präsenz-/Zivildienst

Militärkommando  bzw. Zivildienstagentur

Förderstellen

auszahlende Stellen, wie z.B. Wohnbauförderung Land NÖ

Sonstiges

Erwachsenenvertreter oder sonstige Unterstützungsleistungen (Sozialhilfe)


Grundstücke, Wohnung, Energie

Grundstücke und Gebäude

Grundbesitz: Änderung der Wohnadresse durch Mitteilung beim Grundbuch

Geplante oder laufende Sanierung bzw. Neubau: Lieferanten und Vertragspartner

Energie

EVN / Netz Niederösterreich wird von der Marktgemeinde Maria Anzbach informiert, jedoch eventuell andere Energielieferanten verständigen

Sonstiges

Förderstellen (z.B. Wohnbauförderung), Darlehensgeber, Dienstleister (z.B. Hausbetreuungen), Lieferanten oder ähnliches



Telekommunikation und Medien

Telefon und Internet

Weitere Anbieter für Mobil- und Festnetztelefonie sowie für Internetdienste

Onlinedienste

Pay-TV und Streamingdienste wie etwa SKY, NETFLIX, A1-TV, etc.

Medien

Abonnements von Zeitungen, Magazinen, Online-Abonnements, …

Sonstiges

Herold, Gelbe Seiten oder ähnliches



Änderungen, die von Ihnen selbst bekannt gegeben werden müssen


Banken und Versicherungen

Banken

für Girokonto, Sparkonto, Bankprodukte und Bankdienstleistungen (Sparbücher, Bausparverträge, Aktien- und Anleihedepots, etc.), Online-Banking, Darlehen, …

Kreditkarten

Kreditkarten-Daten über die jeweilige Bank

Versicherungen

Versicherungsverträge und Polizzen beim jeweiligen Versicherungsberater



Bildung und Kinderbetreuung

Betreuung, Bildung

Betreuungs- und Bildungseinrichtungen (von Kinderbetreuung bis Universität), sowie private Weiterbildungsanbieter (WIFI, BFI, Volkshochschule oder ähnliches)

Zuschüsse, Stipendien

zuständige Stellen für Aus- und Weiterbildungsförderungen (Studienbeihilfe)


Handel

Händler und Lieferanten

Kundenkonten/Kundenkarte bei Einzel- und Großhändlern sowie eventuelle (Dauer-) Lieferverträge

Onlinehandel

Registrierte Kundendaten bei Onlinehändler und Onlineshops



Verkehr und Mobilität


Öffentlicher Verkehr

Aussteller von Fahrausweisen bzw. Tickets (sofern hier eine Änderung der Adresse erforderlich ist)

Individualverkehr

Vereinbarungen und Verträge das Fahrzeug betreffend wie z.B. Leasing-verträge, KFZ-Abstellplätze, Serviceverträge, Werkstätten, …

Sonstiges

Mitgliedschaft bei ÖAMTC, ARBÖ, …



Gesundheit

Ärzte

Weitere Haus- und Fachärzte

Pflegedienste

Pflegedienste mit privatem Vertrag, wie z.B. Volkshilfe, Hilfswerk, ...

Bewilligungen

für längerfristige Bewilligungen, wie z.B. Pflegegeldanträge oder bewilligte Kur- und Reha-Aufenthalte



Vereine und Interessensvertretungen

Vereine

Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen (sofern diese in einer anderen Gemeinde sind)

Interessensvertretungen

Arbeiterkammer, Bezirksbauernkammer, Landwirtschaftskammer, NÖ Bauernbund, AMA, …


Änderungen für Selbständige und Unternehmen

Firmenbuch

Meldepflicht der Adressänderung!        

Beim schriftlichen Antrag anführen, dass die Änderung aufgrund einer amtlichen Adressumstellung erfolgt.

Gewerbebehörde

Meldepflicht der Adressänderung!

Beim schriftlichen Antrag anführen, dass die Änderung aufgrund einer amtlichen Adressumstellung erfolgt.

Bei einer generellen Umstellung durch die Gemeinde entstehen im Normalfall keine Kosten. Die Gewerbebehörde leitet die Adressänderung an folgende Behörden weiter:

  • Wirtschaftskammer NÖ
  • Finanzamt
  • Sozialversicherung

Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten/Gewerberecht

Sozialversicherung

Alle, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, müssen den zuständigen Versiche­rungs­träger informieren. Wenn Dienstnehmer mit Wohnsitz in Maria Anzbach beschäftigt werden, müssen die Änderungen der Sozialversicherung mittels Änderungs­meldung (ELDA) mitgeteilt werden.

Finanzamt

Laut der Plattform „oesterreich.gv.at“ müssen Adressen innerhalb eines Monats unter Angabe der Steuernummer geändert werden. Privatpersonen sind hiervon ausgenommen, da die Änderung über das Zentrale Melderegister automatisch erfolgt.

Kunden und Lieferanten

alle Kunden- und Lieferantenkontakte

Sonstiges

Steuerberater, Hinweisschilder, Herold, Gelbe Seiten, diverse Branchenverzeichnisse, Homepage, Plakate, Flyer, Visitenkarten, …